Sie kommen über die Kassenärztliche Vereinigung, meine Homepage oder Therapie.de telefonisch oder per e-mail mit mir in Kontakt. Zunächst findet eine psychotherapeutische Sprechstunde bzw. einem Erstgespräch statt, in dem wir feststellen, ob und welchem Umfang Sie eine ambulante Psychotherapie benötigen und in Angriff nehmen möchten. Eventuell hatten Sie vorab bei Ihrem Haus- oder Facharzt bereits einen Termin, der Ihnen eine ambulante Psychotherapie empfohlen hat. Manchmal bekommen Sie von diesem eine Überweisung für eine Psychotherapie, die jedoch nicht zwingend erforderlich ist.
Im Fall des Beginns einer Psychotherapie wird diese bei Ihrer zuständigen gesetzlichen Krankenversicherung nach vorheriger somatischer Abklärung bei Ihrem Haus- oder Facharzt durch uns beide beantragt. Entsprechende Formulare und die dazugehörigen Erklärungen erhalten Sie von mir. Ebenso findet die Beantragung der Therapie mit meiner Unterstützung statt. Sollte eine Langzeittherapie angestrebt werden und/oder notwendig sein, werde ich hierfür einen anonymisierten Antrag an einen Gutachter weiterleiten, der dann darüber entscheidet, ob und in welchem Umfang die ambulante Psychotherapie fortgesetzt wird.
Die Kosten werden von den gestzlichen Krankenkassen übernommen.
Die Kosten für die psychotherapeutischen Sitzungen werden in der Regel durch Ihre Private Krankenversicherung gedeckt (zum 2,3fachen Faktor). Bitte erkundigen Sie
sich vorab über die jeweiligen Modalitäten Ihres Privatvertrages in Ihren Unterlagen oder direkt bei Ihrer Krankenkasse!
Sollten Sie beihilfeberchtigt sein, ist oftmals nach Durchführung der ersten fünf Probesitzungen eine Antragstellung bei einem unabhängigen Gutachter erforderlich
(der Antrag wird durch den Psychotherapeuten gestellt). Die folgende Genehmigung kann mehrere Wochen Zeit beanspruchen! Nach Erteilung der Kostenübernahme durch den Gutachter wird dies Ihrer
Krankenkasse und der Beihilfestelle mitgeteilt. Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden nach positivem Bescheid übernommen.
Bitte beachten Sie!
Durch das Erbringen weiterer Leistungen (vertiefende Interventionen, Anfertigung verschiedener Stellungnahmen) können zusätzliche Kosten entstehen, die die
Krankenkassen z.T. nicht übernehmen! Über mögliche zusätzliche Kosten werde ich Sie vorab im Gespräch informieren!
Manche Menschen entscheiden sich aufgrund unterschiedlicher Gründe manchmal dafür, die Kosten ihrer Behandlung selbst zu tragen. Die Kosten belaufen sich auf
100,56€/ Sitzung (+ Corona-Zuschlag) und richten sich nach der GOP-Abrechnungsnummer 870.
Bitte beachten Sie!
Durch das Erbringen weiterer Leistungen (vertiefende Interventionen, Anfertigungen verschiedener Stellungnahmen o.ä.) können zusätzliche Kosten entstehen. Über
mögliche Kosten werde ich Sie vorab im Gespräch informieren!